Bundesverwaltungsgericht prüft massenhafte Tötung von männlichen Küken
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) über das massenhafte Töten von männlichen Küken in der deutschen Geflügelwirtschaft. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob diese Praxis mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Konkret geht es um einen Erlass aus Nordrhein-Westfalen, mit dem das Kükentöten untersagt werden sollte. Ob bereits am Donnerstag ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. BVerwG 3 C 28.16)
Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entschied im Jahr 2016, dass die Kükentötung mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. In dem Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage, ob es im Sinne des Gesetzes einen "vernünftigen Grund" für das Töten gibt. In Deutschland werden jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Eintagsküken aus Legehennenrassen getötet, weil es für sie keine Verwendung gibt.
(W.Budayev--DTZ)