Vorerst kein BAG-Urteil zur Dienstwagenüberlassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Mittwoch nicht wie ursprünglich angekündigt zur Frage entschieden, ob ein Arbeitgeber die Überlassung eines auch zur Privatnutzung freigegebenen Dienstwagens aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen darf. Wie der zuständige 13. Senat nach seiner Sitzung mitteilte, haben die streitenden Parteien Vergleichsverhandlungen begonnen. Der Termin vor dem BAG sei daher kurzfristig aufgehoben worden. (Az: 5 AZR 256/18)
Beklagt ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen auf Gas- und Ölbohrstellen erbringt. Der klagende Kundenbetreuer hatte einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen durfte. Nach hohen Verlusten zwei Jahre in Folge widerrief das Unternehmen die Dienstwagenüberlassung "wegen der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung".
Der Kundenberater will das Auto zurück oder zumindest 330 Euro Schadenersatz pro Monat. Nur wenn die jetzt begonnenen Vergleichsverhandlungen scheitern, muss das BAG entscheiden, ob diese Forderung gerechtfertigt ist.
(W.Uljanov--DTZ)