Azubis sollen ab kommendem Jahr Mindestlohn bekommen
Auszubildende sollen in Deutschland künftig einen Mindestlohn bekommen. Gelten soll die Untergrenze von zunächst 515 Euro im Monat für neue Ausbildungsverträge ab Januar 2020, wie aus einem Gesetzentwurf des Bildungsministeriums hervorgeht, den das Kabinett am Mittwoch auf den Weg brachte. Das Handwerk zeigte sich kritisch, der Hotel- und Gaststättenverband fürchtet eine "politische Instrumentalisierung" des Mindestlohns. Die Gewerkschaften NGG und Verdi forderten Nachbesserungen.
Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sprach von einer "ausgewogenen Mindestvergütung" für Verträge außerhalb der Tarifbindung. Nach ihren Angaben sind zwischen zehn und elf Prozent der Betriebe von der Mindestausbildungsvergütung betroffen.
Azubis, die kommendes Jahr eine Ausbildung beginnen, sollen nach den Koalitionsplänen monatlich mindestens 515 Euro bekommen. Im Jahr 2021 erhöht sich die Vergütung im ersten Lehrjahr auf 550 Euro, 2022 auf 585 und 2023 auf 620 Euro, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Auch im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt der Mindestlohn - im zweiten Lehrjahr um 18, im dritten um 35 und im vierten um 40 Prozent.
Um die "internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern", sollen außerdem klare Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung eingeführt werden. Der "Wildwuchs" an Bezeichnungen solle beendet werden, künftig werde es die Fortbildungsabschlüsse "geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional" geben. Außerdem soll noch mehr Azubis eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht werden, etwa Geflüchteten und Behinderten.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, mit den Plänen werde "gerade in Ostdeutschland und bei nicht tarifgebundenen Unternehmen" die Ausbildung attraktiver gemacht. Ihm selbst sei wichtig gewesen, "dass bei der Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung tariflichen Entwicklungen Rechnung getragen wird".
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte hingegen, die Höhe von Azubi-Vergütungen sollte "allein Sache der Sozialpartner sein". Eine bundesweit einheitliche, staatlich festgelegte Mindestvergütung "wird der ganz unterschiedlichen Situation der Betriebe nicht gerecht" und werde besonders kleine Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen belasten. Positiv seien aber die internationalen Fortbildungstitel.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband äußerte die Befürchtung, der Mindestlohn könnte "politisch instrumentalisiert werden". Letztlich würden Arbeitsplätze von mittelständischen Unternehmen geschaffen und nicht von der Politik. "Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, das zu regeln", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem Inforadio des RBB.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten begrüßte den geplanten Mindestlohn zwar grundsätzlich. Allerdings fehle ein "schlüssiges Gesamtkonzept für die berufliche Bildung". Nötig sei zudem eine Vergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen - das seien im ersten Lehrjahr mindestens 660 Euro.
Auch die Gewerkschaft Verdi forderte Nachbesserungen, "insbesondere bei der Höhe der Mindestausbildungsvergütung". Außerdem müsse der Geltungsbereich erweitert werden - denn viele Azubis und dual Studierende würden nicht davon profitieren, etwa Physiotherapeuten und Medizinisch-technische Assistentinnen.
(N.Loginovsky--DTZ)