Weitere Runde im Rechtsstreit um Genehmigung für Kohlekraftwerk in NRW
Der bereits seit Jahren schwelende Rechtsstreit um die Genehmigung eines Kohlekraftwerks im nordrhein-westfälischen Lünen geht in eine weitere Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies den Fall am Mittwoch zurück an das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster, das nun erneut über eine Klage des Umweltverbands BUND entscheiden muss. Das OVG hatte die Klage im Jahr 2016 abgewiesen. Das Kraftwerk läuft bereits seit 2014. (Az. BVerwG 7 C 27.17)
In dem Rechtsstreit geht es um die Emissionen durch das Kraftwerk und die möglichen Folgen für das Naturschutzgebiet Cappenberger Wälder. Das OVG Münster entschied, dass das Kraftwerk mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vereinbar sei. Der klagende BUND Nordrhein-Westfalen sieht dagegen eine unzulässig hohe Schadstoffbelastung in dem FFH-Gebiet, wenn andere Vorhaben mit berücksichtigt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil nun auf. Bei der Einbeziehung weiterer Vorhaben in die FFH-Verträglichkeitsprüfung seien grundsätzlich alle Projekte zu berücksichtigen, für die eine Genehmigung bereits erteilt worden sei, erklärte das Gericht. Der vom OVG gewählte Ansatz, inzwischen genehmigte, aber später beantragte Projekte unberücksichtigt zu lassen, verstoße gegen EU-Vorgaben.
Durch den im Januar vereinbarten Kohleausstieg ist auch das Ende des Kraftwerks in Lünen absehbar. Die Pläne sehen vor, dass die Kraftwerkskapazitäten ab 2022 schrittweise abgebaut werden und spätestens 2038 ganz auslaufen sollen. Die Betreiber in Lünen rechnen nach eigenen Angaben damit, dass das Steinkohlekraftwerk bis zum Ende dieser Zeitspanne in Betrieb bleibt.
Die Steinkohle für das Werk wird seit Betriebsbeginn importiert. Im Dezember vergangenen Jahres hatte in Bottrop die letzte Steinkohle-Zeche in Deutschland geschlossen.
(M.Dorokhin--DTZ)