Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigung eines Kohlekraftwerks
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Mittwoch (10.30 Uhr) über eine Klage des Umweltverbands BUND zur Genehmigung eines Kohlekraftwerks im nordrhein-westfälischen Lünen. In dem Rechtsstreit geht es um die Emissionen durch das Kraftwerk und mögliche Folgen für ein Naturschutzgebiet. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage der Umweltschützer im Jahr 2016 ab. Ob dieses Urteil Bestand hat, entscheidet jetzt das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig.(Az. BVerwG 7 C 27.17)
Das Steinkohlekraftwerk in Lünen läuft bereits seit 2014. Durch den im Januar vereinbarten Kohleausstieg ist das Ende jedoch absehbar. Die Pläne sehen vor, dass die Kraftwerkskapazitäten ab 2022 schrittweise abgebaut werden und spätestens 2038 ganz auslaufen sollen.
(O.Tatarinov--DTZ)