Bundesarbeitsgericht verhandelt über Widerruf einer Dienstwagenüberlassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Mittwoch (9.45 Uhr) zur Frage, ob ein Arbeitgeber die Überlassung eines auch zur Privatnutzung freigegebenen Dienstwagens aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen darf. Die Klage richtet sich gegen ein Unternehmen, das Dienstleistungen auf Gas- und Ölbohrstellen erbringt. Der klagende Kundenbetreuer hatte einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen durfte.
Nach hohen Unternehmensverlusten zwei Jahre in Folge widerrief der Arbeitgeber die Dienstwagenüberlassung "wegen der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung". Der Kundenberater will das Auto zurück haben oder zumindest 330 Euro Schadenersatz pro Monat. (Az: 5 AZR 256/18)
(M.Dorokhin--DTZ)