Musterfeststellungsprozess gegen Volkswagen beginnt am 30. September
Der Musterfeststellungsprozess gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals beginnt am 30. September. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Dienstag mit. Der Prozess beginnt demnach um 10.00 Uhr morgens mit der mündlichen Verhandlung, und zwar wegen des mutmaßlich großen Andrangs in einem Saal der Stadthalle Braunschweig.
Die Musterfeststellungsklage eingereicht hatten am 1. November - pünktlich zur Einführung - Verbraucherschützer stellvertretend für hunderttausende geschädigte Dieselbesitzer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen mit dem ADAC will vom Gericht feststellen lassen, dass Volkswagen mit der Abgasmanipulation Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat. Gelingt das, müssen alle Beteiligten der Musterfeststellungsklage ihre Ansprüche gegenüber VW danach noch einzeln durchsetzen.
Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage war in der Nacht zum 1. November in Kraft getreten. Mit dem neuen Klageinstrument können Verbraucher vertreten durch Verbände vor Gericht ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen besser durchsetzen. Die Bundesregierung hatte sich für die Einführung der Klage einen engen Zeitplan gesetzt, damit mögliche Ansprüche von Dieselbesitzern gegenüber VW nicht verjähren.
Volkswagen selbst sieht nach eigenen Angaben keine Rechtsgrundlage für die Klagen. Alle betroffenen Fahrzeuge sind nach Auffassung des Konzerns nach einem Software-Update "technisch sicher und fahrbereit".
(M.Dorokhin--DTZ)