Industrie- und Handelskammertag warnt vor Belastungen durch Azubi-Mindestlohn
Der Vorstoß von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) für einen Azubi-Mindestlohn stößt in der Wirtschaft weiter auf Bedenken. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnte vor den möglichen Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft von Kleinbetrieben vor allem in Ostdeutschland. Insbesondere die Steigerung von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr belastete kleinere Unternehmen, sagte Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Dienstag.
Hier könne es daher "zu geringeren Ausbildungsaktivitäten kommen". Zugleich betonte Dercks, dass es grundsätzlich "richtig" sei, die Attraktivität der Berufsbildung zu erhöhen, und verwies auf den starken Fachkräftemangel in allen Branchen. Dabei gehe es aber nicht nur ums Geld, "sondern auch um zusätzliche Angebote wie Auslandsaufenthalte und Zusatzqualifikationen". Die Tarifparteien hätten sich im Übrigen in den vergangenen Jahren auch ohne gesetzliche Regelung auf überdurchschnittliche Steigerungen verständigt.
Karliczeks Entwurf sieht vor, dass Auszubildende in Ost und West ab dem ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro pro Monat bekommen. Damit soll ab 2020 erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben werden. 2021 sollen die Azubis mindestens 550 Euro erhalten; für das Jahr 2022 sind monatlich 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr vorgesehen, 2023 dann 620 Euro. Allerdings soll es den Tarifparteien grundsätzlich auch möglich sein, eine niedrigere Vergütung zu vereinbaren.
Bereits am Montag hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gewarnt, die gesetzliche Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung sei ein "schwerer Eingriff" in die Betriebs- und Tarifautonomie und werde gerade kleine Betriebe in strukturschwachen Regionen besonders belasten.
(M.Dorokhin--DTZ)