Deutsche Tageszeitung - Bericht: Behörden der Länder nicht für Neubewertung für Grundsteuer gerüstet

Bericht: Behörden der Länder nicht für Neubewertung für Grundsteuer gerüstet


Bericht: Behörden der Länder nicht für Neubewertung für Grundsteuer gerüstet
Bericht: Behörden der Länder nicht für Neubewertung für Grundsteuer gerüstet / Foto: ©

Die Behörden der Länder sind einem Bericht der "Wirtschaftswoche" zufolge bislang nicht für die Neubewertung von Millionen Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform gerüstet. Der Aufbau einer Liegenschafts- und Grundstückdatenbank für die rund 36,4 Millionen Immobilien komme nur schleppend voran, berichtete die Wirtschaftszeitung am Freitag. Anfang 2019 seien rund zehn Millionen Flurstücke noch immer nicht elektronisch zugeordnet gewesen, heißt es demnach im Bundesfinanzministerium.

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Der "Wirtschaftswoche" zufolge sind vor allem die ostdeutschen Bundesländer, aber auch Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein im Rückstand. Der Zeitung zufolge warnte ein Beamter des Bundesfinanzministeriums schon vor einem Jahr in einem vertraulichen Vermerk, der Aufbau der Datenbank sei erheblich in Verzug. Er prognostizierte die Erfassungsdauer demnach "auf bis zu maximal 13 Jahre".

Das Bundesfinanzministerium betont der "Wirtschaftswoche" zufolge in seinem Referentenentwurf zur Reform, Voraussetzung für die Ermittlung der neuen Grundsteuerbeträge sei, "dass die Durchführung des Gesamtverfahrens weitgehend vollmaschinell erfolgt".

Die Grundsteuer muss nach einem Gerichtsurteil bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte veraltet sind. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bevorzugt ein wertabhängiges Modell, bei dem unter anderem auch die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte berücksichtigt werden sollen.

Vor allem Bayern sträubt sich allerdings dagegen und plädiert für eine Berechnung nach der Fläche. Das Land fordert eine Öffnungsklausel. Im Finanzministerium findet am Freitagvormittag ein Expertentreffen zur Grundsteuer statt, an dem unter anderem auch Verfassungsrechtler teilnehmen.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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