Studie: Berufstätige Mütter haben auch in Gleitzeit Verdienstnachteile
Wenn Frauen Kinder bekommen, müssen sie mit erheblichen Lohneinbußen rechnen und auch Gleitzeit kann das nicht verhindern. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Um Verdienstnachteile von Müttern wirksam zu reduzieren, fordert die Stiftung neben einem weiteren Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung Reformen bei der Elternzeit sowie im Steuerrecht.
In der Theorie könnten flexible Arbeitszeiten den Müttern dabei helfen, Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen. Um zu überprüfen, ob das auch in der Praxis zutrifft, untersuchten die beiden Sozialwissenschaftlerinnen Yvonne Lott und Lorena Eulgem Daten des Sozio-oekonomischen Panels für Frauen, die in Elternzeit waren und vorher oder nachher in Gleitzeit arbeiteten.
Ihre Berechnungen bestätigten zunächst, dass Mutterschaft mit deutlichen Verdienstnachteilen verbunden ist: Die beobachteten Frauen, die nach einer Elternzeit von bis zu einem Jahr in den Beruf zurückkehren, verdienen im Schnitt 6,5 Prozent weniger pro Stunde. Wer mehr als ein Jahr pausiert, bekommt danach pro Stunde fast zehn Prozent weniger bezahlt.
Gleitzeit hat der Analyse zufolge generell einen positiven Effekt auf die Löhne von Frauen: Wenn sie von festen Arbeitszeiten zu Gleitzeit wechseln, erhöht sich das Gehalt weiblicher Beschäftigter um durchschnittlich 4,5 Prozent. Das Vorzeichen ändert sich jedoch, wenn es um Mütter geht: Frauen, die eine längere Elternzeit hinter sich haben, verdienen 16 Prozent weniger, wenn sie in Gleitzeit wechseln.
Gleitzeit scheine in Deutschland das Stigma von Mutterschaft noch zu verstärken, urteilen die Autorinnen. Um eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu befördern und so die offenbar stark ausgeprägten Vorurteile gegenüber erwerbstätigen Müttern abzubauen, empfehlen sie der Politik, das Ehegattensplitting abzuschaffen, die Partnermonate bei der Elternzeit zu verlängern und ein Recht auf Familienarbeitszeit einzuführen, bei der beide Partner ihre Arbeitszeit reduzieren.
(O.Tatarinov--DTZ)