Bundesverwaltungsgericht prüft Genehmigung für Kohlekraftwerk in NRW
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag (11.00 Uhr) über eine Klage des Umweltverbands BUND zur Genehmigung eines Kohlekraftwerks im nordrhein-westfälischen Lünen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig prüft die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2016, mit dem die Klage der Umweltschützer abgewiesen worden war. Das Kraftwerk läuft bereits seit 2014. (Az. BVerwG 7 C 27.17)
In dem Rechtsstreit geht es um die Emissionen durch das Kraftwerk und möglichen Folgen für das Naturschutzgebiet Cappenberger Wälder. Das OVG Münster entschied, dass das Kraftwerk mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vereinbar sei. Der im Januar vereinbarte Kohleausstieg sieht vor, dass die Kraftwerkskapazitäten ab 2022 schrittweise abgebaut werden und spätestens 2038 ganz auslaufen sollen.
(W.Uljanov--DTZ)