Förderbank Baden-Württemberg zu Recht unter direkter Aufsicht der EZB
Die Förderbank des Landes Baden-Württemberg ist zu Recht unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Mittwoch eine Klage der Landeskreditbank (L-Bank) gegen ihre Einstufung als "bedeutendes Institut" zurück, mit der die direkte EZB-Aufsicht verbunden ist. Die Bank war der Auffassung, dass eine nationale Bankenaufsicht ausreichend sei. (Az. C-450/17 P)
In dem nach der Finanzkrise geschaffenen europäischen Aufsichtssystem wird zwischen "bedeutenden" und "weniger bedeutenden" Banken unterschieden. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob Institute direkt unter der Aufsicht der EZB oder der nationalen Behörden stehen. Die L-Bank machte geltend, dass sie aufgrund "besonderer Umstände" als "weniger bedeutendes Institut" anzusehen sei.
Mit ihrer deshalb eingereichten Klage scheiterte die Förderbank im Mai 2017 bereits vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Dagegen legte sie Rechtsmittel vor dem EuGH ein, der das Urteil in erster Instanz nun bestätigte.
Der EuGH folgte der Auffassung des Gerichts, dass von einer erfolgten Einstufung nur dann abgewichen werden könne, wenn "spezifische und tatsächliche Umstände" darauf hindeuteten, dass eine Aufsicht durch die nationalen Behörden besser geeignet wäre, die Ziele der Vorschriften zu erreichen. Die Bank habe aber lediglich nachzuweisen versucht, dass die nationale Aufsicht ausreichend sei.
(W.Uljanov--DTZ)