EuGH entscheidet über EZB-Aufsicht für die Förderbank Baden-Württemberg
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Mittwoch (9.30 Uhr), ob die Förderbank des Landes Baden-Württemberg unter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) bleibt. Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) klagte gegen ihre Einstufung als "bedeutendes Institut", mit der die direkte EZB-Aufsicht statt einer nationalen Bankenaufsicht verbunden ist. Die Bank ist der Auffassung, dass sie aufgrund "besonderer Umstände" als "weniger bedeutendes Institut" anzusehen sei. (Az. C-450/17 P)
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies die Klage der Förderbank im Mai 2017 ab. Dagegen legte die Bank Rechtsmittel vor dem EuGH ein. Der zuständige Generalanwalt in dem Verfahren sprach sich in seinem Schlussantrag im Dezember allerdings ebenfalls dafür aus, dass die L-Bank unter Aufsicht der EZB bleiben soll.
(M.Dorokhin--DTZ)