BSG entscheidet über Grenzen bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeit
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) zu den Grenzen des gesetzlichen Unfallschutzes auf dem Weg von und zur Arbeit. Die Klägerin wollte auf der Heimfahrt einen privaten Brief in einen direkt an der Straße gelegenen Briefkasten einwerfen. Sie stürzte beim Aussteigen, ihr Auto rollte über ihren linken Fuß.
Die Berufsgenossenschaft lehnte einen Unfallschutz ab, weil der Brief rein privat gewesen sei. Die Klägerin meint dagegen, der geplante Briefeinwurf sei eine noch versicherte Tätigkeit "im Vorbeigehen" gewesen. (Az: B 2 U 31/17 R)
(W.Budayev--DTZ)