Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Pkw-Maut am 18.Juni
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will am 18. Juni sein Urteil zur Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut verkünden. Das kündigte der EuGH am Montag in Luxemburg an. Österreich hatte eine Vertragsverletzungsklage gegen das geplante Mautsystem eingelegt, das im Oktober 2020 starten soll. Die Erfolgschancen der Klage gelten aber als gering, nachdem sich der zuständige EuGH-Generalanwalt für deren Abweisung ausgesprochen hatte. (Az. C-591/17)
Autofahrer müssen nach dem geplanten System für die Benutzung deutscher Autobahnen Vignetten kaufen, wobei deutsche Fahrzeugbesitzer über die Kfz-Steuer entlastet werden sollen. Unter anderem dagegen wendet sich Österreich mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Im Februar zeigte sich der zuständige EuGH-Generalanwalt Nils Wahl in seinem Schlussantrag allerdings überzeugt, dass die geplante Entlastung deutscher Fahrzeughalter bei der Kfz-Steuer keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstelle. Der Gerichtshof ist zwar nicht an die Entscheidungsvorschläge der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen.
(W.Budayev--DTZ)