Deutsche Tageszeitung - Scholz zuversichtlich bei Einigung mit Bayern auf Reform der Grundsteuer

Scholz zuversichtlich bei Einigung mit Bayern auf Reform der Grundsteuer


Scholz zuversichtlich bei Einigung mit Bayern auf Reform der Grundsteuer
Scholz zuversichtlich bei Einigung mit Bayern auf Reform der Grundsteuer / Foto: ©

Trotz des anhaltenden Streits über eine Reform der Grundsteuer ist Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zuversichtlich, dass noch in diesem Jahr das nötige Gesetz dazu beschlossen wird. "Wir werden bis zuletzt diskutieren", sagte Scholz im Deutschlandfunk nach dem Widerstand Bayerns gegen seinen Vorschlag befragt. Am Freitag kommender Woche findet eine Expertenanhörung zur Grundsteuer im Finanzministerium statt.

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Er glaube, dass der Prozess danach "bald" vorankomme und "dieses Gesetz bis zum Ende des Jahres beschlossen ist", sagte Scholz in dem Interview, das am Sonntag in voller Länge ausgestrahlt wird. Letztlich werde er aber gelassen bleiben, denn "nur Gelassenheit versetzt einen in die Lage, mit einer solchen Situation zu einem guten Gesetz zu kommen".

Die Grundsteuer muss nach einem Gerichtsurteil bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte veraltet sind. Scholz bevorzugt ein wertabhängiges Modell, bei dem unter anderem auch die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte berücksichtigt werden sollen. Die Mehrheit der Finanzminister der Länder einigte sich im März auf einen Kompromiss für ein solches wertabhängiges Modell.

Vor allem Bayern sträubt sich allerdings dagegen und plädiert für eine Berechnung nach der Fläche. Das CSU-Land fordert eine Öffnungsklausel, die den Ländern die Möglichkeit zu eigenen Regeln geben soll. Der Gesetzgebungsprozess verzögerte sich deshalb zuletzt. An dem nun geplanten Expertentreffen nehmen neben Scholz und mehreren Landesministern auch vier Verfassungsexperten teil.

Es mache "gar keinen Sinn", sich über das Für und Wider eines Vorschlags zu streiten, wenn dieser "mit den Möglichkeiten unserer Verfassung gar nicht vereinbar" sei, sagte Scholz zu der geforderten Öffnungsklausel. Daher solle diese Frage zunächst erörtert werden.

(L.Møller--DTZ)

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