Spanische Gerichte müssen Streit um werbenden Don Quijote entscheiden
Spanische Gerichte müssen entscheiden, ob der berühmte Romanheld Don Quijote auch anderen als Manchego-Käse bewerben darf. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg können grundsätzlich auch Bilder eine unzulässige Anspielung auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung - wie hier Manchego - sein. (Az: C-614/17)
Mancha ist eine Region in Spanien südöstlich von Madrid. "Manchego" bedeutet "aus Mancha kommend" und ist eine EU-weit geschützte Bezeichnung für einen in Mancha hergestellten Schafskäse.
Überwiegend in Mancha spielt auch die spätmittelalterliche Ritter-Parodie Don Quijote des spanischen Schriftstellers Miguel de Cervantes. Unter anderem kämpfte der Romanheld dort zu Pferde gegen Windmühlen.
Ein Käsehersteller aus der Mancha verwendet eine Reiterfigur und Windmühlen auf den Etiketten für Käse, der aber nicht die Voraussetzungen eines "Manchego" erfüllt. Dagegen klagte die Stiftung der Manchego-Hersteller. Der Oberste Gerichtshof in Madrid legte den Streit dem EuGH vor.
Der entschied nun, dass eine unzulässige Anspielung auf eine eingetragene und geschützte Ursprungsbezeichnung auch durch Bilder erfolgen kann. Entscheidend sei allein, ob ein "Element", hier Bilder eines Reiters oder von Windmühlen, bei den Verbrauchern eine gedankliche Verbindung zu dem herkunftsgeschützten Lebensmittel auslöst. Der Schutz richte sich dann auch gegen Hersteller, die aus der betreffenden Region - hier "aus Mancha" - kommen.
Dabei beziehe sich das EU-Recht natürlich auf die Verbraucher in der ganzen EU. Eine Anspielung auf eine Region sei aber schon dann unzulässig, wenn diese nur bei einem nennenswerten Teil der europäischen Verbraucher, hier etwa in Spanien, eine Verbindung zu dem herkunftsgeschützten Erzeugnis auslöst. Ob dies bei den an Don Quijote erinnernden Bildern und Manchego-Käse der Fall ist, müssen nun die spanischen Gerichte klären.
(M.Dorokhin--DTZ)