Umweltschützer mahnen gesetzliche Verankerung des Kohleausstiegs an
Umweltschützer pochen auf eine rasche Umsetzung des Kohleausstiegs in Deutschland. Die Organisationen Greenpeace und ClientEarth forderten Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Donnerstag auf, die Ergebnisse der sogenannten Kohlekommission zügig umzusetzen und so konkrete CO2-Einsparziele zu erreichen. Dafür legten sie einen eigenen "Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz" vor, der auch eine konkrete Abschaltliste für Braun- und Steinkohlekraftwerke enthält.
Hintergrund ist der Kompromiss zum Kohleausstieg, auf den sich die mit Vertretern aus Politik, Industrie, Wissenschaft, Gewerkschaften und Umweltverbänden besetzte Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" im Januar nach schwierigen Beratungen verständigt hatte. Danach sollen die Kraftwerkskapazitäten ab 2022 schrittweise abgebaut werden und spätestens 2038 ganz auslaufen. Den Strukturwandel in den Kohlerevieren und den Wegfall der Arbeitsplätze soll der Bund insgesamt mit 40 Milliarden Euro abfedern. Dieser Kompromiss muss allerdings noch in Gesetzesform gegossen werden.
"Viele glauben, dass der Kohleausstieg schon beschlossene Sache ist", erklärte ClientEarth-Deutschlandchef Hermann Ott. "Aber die Kohlekommission hat nur Empfehlungen ausgesprochen - jetzt muss das Gesetz dazu kommen." Noch dieses Jahr müsse unabhängig von Verhandlungen zwischen Wirtschaftsministerium und Energiekonzernen ein Gesetz für den Kohleausstieg erlassen werden.
Der Vorschlag der beiden Umweltorganisationen, der sich im formalen Aufbau an üblicherweise von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen orientiert, sieht entsprechend des Kohlekompromisses drei Phasen vor. In der ersten Phase bis Ende 2022 sollen 3,1 Gigawatt (GW) Braunkohlekapazitäten in Nordrhein-Westfalen abgeschaltet werden.
So werde der Hambacher Wald, der für Umweltschützer zum Symbol für den Kampf um den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung geworden war, "vor dem Abbaggern gerettet und vom Tagebau bedrohte Dörfer" würden geschützt, erklärten Greenpeace und ClientEarth.
In der zweiten Phase solle dann "Kraftwerk für Kraftwerk" vom Netz genommen werden - insgesamt Kapazitäten von 8GW Braunkohle und 13GW Steinkohle bis Ende 2026. Betreiber von Kraftwerken und Tagebauen sollten dabei "nur in Ausnahmefällen" entschädigt werden, etwa wenn aufgrund des Erhalts von betroffenen Dörfern nur kurze Übergangsfristen gewährt würden.
Die dritte Phase sieht eine festgelegte Reihenfolge zum Abschalten der verbliebenen Kraftwerke vor, wobei das Tempo abhängig von dem zu entscheidendem Enddatum sein soll. Damit werde das Sondervotum der Umweltverbände berücksichtigt, die einen vollständigen Ausstieg aus der Kohle bis 2030 anstreben, erklärten die Umweltschützer.
Ein geordneter Ausstieg aus der Kohleverstromung könne nur durch einen Erlass eines formellen Gesetzes durch den Bundestag erreicht werden, betonten die Organisationen. Damit werde "sowohl Planungssicherheit als auch Rechtssicherheit und eine deutliche CO2-Reduktion im Energiesektor erzielt".
(W.Uljanov--DTZ)