Finanzministerium: Gesetzentwurf von Scholz zur Grundsteuer nicht gestoppt
Das Bundesfinanzministerium hat die Darstellung zurückgewiesen, der Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für eine Reform der Grundsteuer sei vom Bundeskanzleramt gestoppt worden. Die Ressortabstimmung sei seit längerem eingeleitet, sagte ein Sprecher von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag. Es sei immer klar gewesen, dass sich das Kabinett erst nach einer Expertenanhörung zu einer möglichen Öffnungsklausel damit befassen werde.
Diese Anhörung sei für den Freitag kommender Woche im Finanzministerium geplant. Daran teilnehmen sollen demnach neben Scholz mehrere Landesminister. Danach solle der Gesetzentwurf ins Kabinett kommen, sagte der Sprecher.
Die "Bild"-Zeitung hatte in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet, das Kanzleramt habe den Gesetzentwurf von Scholz gestoppt. Das Scholz-Gesetz werde nicht in die Ressortabstimmung gehen. Scholz müsse sich vor einer Kabinettsbefassung erst einmal mit der CSU beziehungsweise Bayern einigen.
Bund und Länder ringen seit Monaten um einen Kompromiss für die Grundsteuerreform. Scholz plädiert für ein wertabhängiges Modell, bei dem unter anderem auch die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte berücksichtigt werden sollen - Bayern hingegen für eine Berechnung nach Fläche.
Für Diskussionsstoff sorgte zuletzt die von Bayern geforderte Öffnungsklausel. Sie soll den Ländern die Möglichkeit geben, eigene Regeln zu erlassen.
Hintergrund ist, dass die Bemessung der Grundsteuer nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 neu geregelt werden muss, weil die zur Berechnung nötigen Einheitswerte veraltet sind. Vor allem die Kommunen dringen auf rasche Fortschritte - denn sie nehmen jährlich rund 14 Milliarden Euro über die Steuer ein und sind auf diese wichtige Geldquelle angewiesen. Auch für Immobilienbesitzer und letztlich Mieter ist die Höhe der Grundsteuer entscheidend, denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen.
(W.Budayev--DTZ)