Deutsche Tageszeitung - Länder wollen E-Scooter von Gehwegen und aus Fußgängerzonen verbannen

Länder wollen E-Scooter von Gehwegen und aus Fußgängerzonen verbannen


Länder wollen E-Scooter von Gehwegen und aus Fußgängerzonen verbannen
Länder wollen E-Scooter von Gehwegen und aus Fußgängerzonen verbannen / Foto: ©

Die Länder wollen auch langsamere Elektro-Scooter von Gehwegen und aus Fußgängerzonen verbannen. Im Verkehrsausschuss des Bundesrates wandte sich am Dienstag eine knappe Mehrheit gegen eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung, die eine Zulassung der Scooter mit einer Geschwindigkeit bis zwölf Stundenkilometern für die Fußgängerwege vorsieht.

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Konkret sprach sich der Bundesratsausschuss für einen vom Land Bremen initiierten Antrag aus, mit dem die Gehwege für die E-Scooter tabu bleiben sollen. Darin hieß es, es sei nicht davon auszugehen, dass die bis zu zwölf Stundenkilometer schnellen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit auf den Gehwegen und in den Fußgängerzonen bewegt würden.

Die "akustisch kaum wahrnehmbaren Fahrzeuge" würden auf den häufig sehr schmalen Gehwegen insbesondere mit Kindern, Senioren und Behinderten zu zahlreichen Konflikten führen, hieß es weiter. Grundsätzlich wird in dem Antrag aber die Zulassung der E-Scooter befürwortet.

Mit dem Votum des Bundesrats-Verkehrsausschusses ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Das Plenum des Bundesrates stimmt am 17. Mai über die Verordnung ab.

Bislang sind die elektrisch angetriebenen Roller in Deutschland weitgehend verboten, denn sie fallen nicht unter die bisher geltende Verordnung, die etwa den Betrieb von Stehrollern der Firma Segway regelt. Die Bundesregierung hatte Anfang April eine Verordnung zur Zulassung der Tretroller beschlossen, die auch die Freigabe für die Gehwege bei einer Höchstgeschwindigkeit von zwölf Stundenkilometern vorsah.

Gegen dieses Vorhaben, das insbesondere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CDU) forciert hatte, regte sich Widerstand, auch bei Unfallforschern und Sozialverbänden.

(W.Uljanov--DTZ)

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