Deutsche Tageszeitung - Ghosn unter strengen Auflagen aus Untersuchungshaft in Japan freigelassen

Ghosn unter strengen Auflagen aus Untersuchungshaft in Japan freigelassen


Ghosn unter strengen Auflagen aus Untersuchungshaft in Japan freigelassen
Ghosn unter strengen Auflagen aus Untersuchungshaft in Japan freigelassen / Foto: ©

Der frühere Nissan-Chef Carlos Ghosn ist unter strengen Auflagen erneut aus der Untersuchungshaft in Japan freigekommen. Er verließ die Haftanstalt in Tokio am Donnerstag und fuhr in einem dunklen Auto davon, nachdem ein Gericht zuvor seinem Antrag auf Freilassung auf Kaution stattgegeben hatte. Diese wurde auf 500 Millionen Yen (rund vier Millionen Euro) festgesetzt, Ghosn darf außerdem seine Ehefrau nur eingeschränkt sehen.

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Ein Gericht in Tokio hatte dem Antrag des einstigen erfolgreichen Automanagers am Donnerstag stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft "bedauerte" die Gerichtsentscheidung und legte Berufung ein, da nach wie vor eine Beweisvernichtung durch Ghosn drohe. Die Berufung wurde aber abgelehnt, damit musste er freigelassen werden.

Ghosn war Anfang März schon einmal gegen eine hohe Kautionssumme aus der Untersuchungshaft entlassen worden - wurde nach knapp einem Monat wegen neuer Vorwürfe aber wieder festgenommen und inhaftiert. Dem früheren Autochef wird in Japan eine Vielzahl von Finanzdelikten zur Last gelegt.

Laut der neuesten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll Ghosn zwischen Ende 2015 und Mitte 2018 insgesamt 15 Millionen Dollar an Nissan-Geldern an ein Unternehmen im Nahen Osten transferiert haben. Davon soll er fünf Millionen Dollar für Privatzwecke abgezweigt und damit unter anderem eine Luxusyacht finanziert und Investitionen in ein Unternehmen seines Sohnes in den USA getätigt haben.

Die Ermittler beschuldigen Ghosn zudem, jahrelang ein viel zu niedriges Einkommen bei Nissan deklariert und persönliche Verluste auf den japanischen Autobauer übertragen zu haben. Der einstige Vorzeigemanager, der auch jahrelang den französischen Autobauer Renault führte, bestreitet alle Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Verschwörung.

Er darf nun Japan nicht verlassen und wird rund um die Uhr in seinem Domizil bewacht. Seine Frau darf er gemäß der Auflage nur nach Erlaubnis des Gerichts sehen.

(M.Dorokhin--DTZ)

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