Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute (10.00 Uhr) über den Status der Deutschen Umwelthilfe als klagebefugter Verband. Das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe prüft den in einem Rechtsstreit mit einem Autohändler erhobenen Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegen die Organisation. Die Umwelthilfe hatte das Autohaus wegen der Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den Kohlendioxidemissionen in einer Internetwerbung für einen Neuwagen verklagt. (Az: I ZR 149/18)
Der Autohändler hielt die Klage für unbegründet und für rechtsmissbräuchlich. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart gaben der Umwelthilfe recht. Vor dem BGH geht es nun nur noch um den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Ob bereits am Donnerstag ein Urteil fällt, ist unklar. (M.Dorokhin--DTZ)