BGH verhandelt über "Sozialklausel" bei Mietkündigungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute (ab 10.00 Uhr) über die sogenannte Sozialklausel bei Wohnungskündigungen. Im vorliegenden Fall hatten die Eigentümer nach dem Kauf einer Wohnung beziehungsweise einer Doppelhaushälfte Eigenbedarf angemeldet. Die Mieter machen Härten aus gesundheitlichen Gründen geltend.
So gehört zu den Mietern der Wohnung eine über 80 Jahre alte Frau mit Demenz. Eine weitere Frau in der Doppelhaushälfte leidet an Parkinson und Depressionen. Der BGH hatte bereits 2017 betont, dass Mieter nicht einfach vor die Tür gesetzt werden dürfen, wenn ihnen schwerwiegende gesundheitliche Nachteile drohen. (Az: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17)
(P.Vasilyevsky--DTZ)