Yogakurs kann als Bildungsurlaub gelten
Ein Yogakurs kann unter bestimmten Umständen als Bildungsurlaub gelten. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach einem Arbeitnehmer laut Mitteilung vom Dienstag das Recht auf bezahlten Sonderurlaub zu, damit er an einem fünftägigen Volkshochschulkurs unter dem Titel "Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" teilnehmen kann. Zur Begründung verwiesen die Richter auf das Berliner Bildungsurlaubsgesetz. (Az. 10 Sa 2076/18)
Demnach reiche es aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit auszulegen. So solle unter anderem "Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden". Auch ein Yogakurs mit einem "geeigneten didaktischen Konzept" könne diese Voraussetzungen erfüllen.
Die Gesetze für Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern und Sachsen gibt es keinen Anspruch darauf. In den anderen Ländern sind in der Regel Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft berechtigt, manchmal aber auch Auszubildende und duale Studenten sowie Beamte.
Diese können meist bezahlten Sonderurlaub für bis zu fünf Tage im Jahr beantragen, um an Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung teilzunehmen. Dabei ist aber wichtig, dass das Angebot im Bundesland des Arbeitsplatzes staatlich anerkannt ist. Die Arbeitgeber dürfen Anträge auf Bildungsurlaub aber unter bestimmten Voraussetzungen auch ablehnen.
(W.Uljanov--DTZ)