Kartellamt warnt Verbraucher vor Tücken bei Vergleichsportalen
Ob Hotel-Rankings oder Listen für die besten Handytarife - bei Vergleichsportalen im Internet gibt es dem Bundeskartellamt zufolge Verstöße gegen Verbraucherrechte. Bei einer Untersuchung der Behörde hätten sich "verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale" gezeigt, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mund am Donnerstag. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, "wie ein Ranking tatsächlich zu Stande kommt oder ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind."
Außerdem sollten sich Nutzer nicht von angeblichen Knappheiten oder Exklusivangeboten unter Druck setzen lassen, riet das Kartellamt. Die Behörde veröffentlichte auf ihrer Internetseite und beim Portal Youtube ein Video zum richtigen Umgang mit Vergleichsportalen, das eine Reihe von Tipps für Verbraucher enthält.
Nutzer sollten sich demnach vor allem bewusst darüber sein, dass es teils Zahlungen von Unternehmen für die Platzierung gibt oder die Voreinstellungen bestimmte Ausnahmen vorsehen. "Vor allem im Bereich Energie blenden einige Portale beim Erst-Ranking bestimmte Angebote aus, weil diese für den Verbraucher nachteilig sein könnten oder aber - ohne dass dies für den Verbraucher deutlich wird - weil das Portal hierfür keine Provision erhält", erklärte das Kartellamt.
Beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen stellten zudem viele Portale einzelne Angebote vor dem eigentlichen Ranking auf einer sogenannten "Position 0" dar und erhielten hierfür teilweise Zahlungen von den Anbietern - ohne dass der Verbraucher darüber informiert werde, dass es sich hierbei um Werbung handelt.
Außerdem seien Hinweise der Portale auf Vorteile oder Exklusivangebote vor allem im Reisebereich "teilweise missverständlich formuliert" und könnten Verbraucher unter Druck setzen oder falsche Erwartungen wecken, kritisierte die Behörde.
Das Kartellamt hatte die sogenannte Sektoruntersuchung für Vergleichsportale im Oktober 2017 eingeleitet. Die Behörde kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen machen - eine Befugnis, mögliche Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang aber nicht verbunden. Dem Kartellamt zufolge haben einzelne Portale bereits Änderungen auf ihren Seiten vorgenommen, um der Kritik Rechnung zu tragen.
(M.Dorokhin--DTZ)