Bundesgerichtshof fällt noch kein Urteil zur Weitergabe von Nutzerdaten bei Facebook
Im Streit um die Weitergabe von Nutzerdaten bei Facebook hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag noch kein Urteil gefällt. Das Verfahren wurde ausgesetzt, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum "Gefällt-mir-Button" bei Facebook abzuwarten, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. In dem Karlsruher Streit geht es um ein "App-Zentrum", in dem Facebook-Nutzer kostenlose Internet-Spiele aufrufen können. (Az: I ZR 186/17)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rügte in seiner Klage, dass Facebook beim Start mehrerer Spiele Nutzerdaten an die Spielebetreiber übermittelte. Hierzu habe es nur einen kurzen Hinweis unter dem Button "Sofort Spielen" gegeben.
Der vzbv klagte auf Unterlassung. Derartige Informationen seien völlig unzureichend. Die Einverständniserklärung der Nutzer durch ihren Klick auf den Button sei daher unwirksam gewesen. Landgericht und Kammergericht Berlin waren dem gefolgt.
Der BGH will nun zunächst auf europarechtliche Klärung warten, legte den Streit aber nicht dem EuGH vor. Er setzte das Verfahren aus, bis der EuGH über eine Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus 2017 entschieden hat.
Dabei geht es um die Weitergabe von Nutzerdaten in die Gegenrichtung: von anderen Internetplattformen an Facebook, wenn Nutzer auf solch einer Plattform auf einen "Gefällt-mir-Button" klicken. Im Dezember hatte hierzu ein Rechtsgutachter des EuGH gefordert, vor der Datenweitergabe müssten die Plattformbetreiber eine Zustimmung der Nutzer einholen. Wann das abschließende Urteil fällt, ist noch offen.
(L.Møller--DTZ)