Erneut Sieg für Post im Beihilfestreit mit EU-Kommission
Im Dauerstreit um angeblich unzulässige Beihilfen für die Post AG hat die EU-Kommission erneut eine Niederlage einstecken müssen. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg ist ein Verfahren der Kommission im Zusammenhang mit den Pensionen für die von der Post übernommenen Beamten abgeschlossen (Az: T-388/11). Allerdings kann die Kommission noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.
Bei der Privatisierung der früheren Bundespost 1995 musste die Post auch die Postbeamten samt zugehörigen Pensionslasten mit übernehmen. In den hierfür gebildeten Pensionsfonds zahlte auch der Bund als früherer Dienstherr erhebliche Beträge ein.
Bereits 1999 leitete die EU-Kommission hierzu ein Prüfverfahren ein. In mehreren Prüfabschnitten meinte sie, der Bund habe zu viel in den Pensionsfonds der Post eingezahlt und müsse von der Post AG 500 Millionen bis eine Milliarde Euro zurückverlangen. Auf die Klage Deutschlands stellte das EuG aber 2016 fest, die Kommission habe keine unzulässigen Vorteile für die Post AG nachweisen können. Dieses Urteil wurde rechtskräftig.
Im Raum stand aber immer noch ein Kommissionsbeschluss aus 2011. Dabei ging es um spezielle Pensionsregelungen, die nach Ansicht der Kommission bei den bisherigen Prüfungen noch nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Diesen Beschluss, die Prüfungen auszuweiten, erklärte das EuG nun auf Klage der Post AG für nichtig. Die Kommission habe keinerlei Berechnungen vorgelegt, aus denen sich unzulässige Vorteile für die Post ergeben. Die Klage sei auch zulässig gewesen, weil die Kommission den Beschluss nie zurückgezogen habe. Daher habe die Post AG weiterhin mit neuen Forderungen rechnen müssen.
2011 hatte die Post AG bereits einen Streit gegen die Kommission um angebliche Quersubventionen für ihren Paketdienst vor dem EuG gewonnen.
(A.Stefanowych--DTZ)