EU-Gericht verschiebt Urteil zu Subventionen für Flughafen Hahn
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat sein für Mittwoch angekündigtes Urteil zu Beihilfen für den Flughafen Frankfurt Hahn in Rheinland-Pfalz verschoben. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest, teilte das EuG am Mittwoch in Luxemburg mit. (Az: T-492/15)
In dem Streit geht es um Gelder, die die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen bis 2008 gezahlt haben, als der Flughafen Hahn noch unter der Regie der Fraport stand, der Betreiberin des Flughafens in Frankfurt am Main.
Die EU-Kommission hatte die Subventionen zwar 2014 gebilligt, dagegen klagte aber die Fluggesellschaft Lufthansa. Sie wendet sich dabei gleichzeitig auch gegen Vergünstigungen für die irische Billigfluglinie Ryanair am Flughafen Hahn in den Jahren 1999 bis 2006.
(W.Uljanov--DTZ)