CSU pocht bei Grundsteuerreform auf Öffnungsklausel für Länder
Die Reform der Grundsteuer sorgt weiter für Streit in der großen Koalition: Der Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sei "ein sehr enttäuschender Vorschlag", sagte CSU-Chef Markus Söder der "Süddeutschen Zeitung" vom Mittwoch. "Das wird so nicht Gesetz werden", fügte der bayerische Ministerpräsident hinzu. Scholz sei nicht auf die Bedenken Bayerns eingegangen, kritisierte Söder. "Die Öffnungsklausel fehlt immer noch. Damit ist der Zug aufs falsche Gleis gesetzt."
Hintergrund ist, dass die Bemessung der Grundsteuer nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 neu geregelt werden muss, weil die zur Berechnung nötigen Einheitswerte veraltet sind. Vor allem die Kommunen dringen auf rasche Fortschritte - denn sie nehmen jährlich rund 14 Milliarden Euro über die Steuer ein und sind auf diese wichtige Geldquelle angewiesen. Auch für Immobilienbesitzer und letztlich Mieter ist die Höhe der Grundsteuer entscheidend, denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen.
Um einen Kompromiss für die Grundsteuerreform ringen Bund und Länder seit Monaten. Scholz ist für ein wertabhängiges Modell, bei dem unter anderem auch die Mietkosten, das Baujahr des Gebäudes und die Bodenrichtwerte berücksichtigt werden sollen - Bayern hingegen für eine Berechnung nach Fläche.
Für Diskussionsstoff sorgte zuletzt die von Bayern geforderte Öffnungsklausel. Sie soll den Ländern die Möglichkeit geben, eigene Regeln zu erlassen.
Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, Scholz habe am Dienstag erkennen lassen, dass er die Öffnungsklausel eher als Verhandlungsmasse betrachte. Denn gegen die CSU kann er die Grundsteuer nicht reformieren - er braucht die Zustimmung der drei CSU-Minister, um den Gesetzentwurf durch das Bundeskabinett zu bringen.
Unionskreisen zufolge habe Scholz das Angebot gemacht, in den Wochen bis zum Kabinettsbeschluss mit allen Beteiligten über eine Öffnungsklausel zu reden, schrieb die Zeitung.
Vergleichsweise einfach wäre es demnach, einen Wert, der in die Berechnung der Steuer einfließt, in die Obhut der Länder zu geben. Denkbar sei etwa, den Bodenrichtwert den Gemeinden zu überlassen, der wichtig für die Einschätzung des Wertes einer Immobilie ist.
Bestehe Söder aber darauf, eine große Öffnungsklausel einzubauen, die den Ländern die Wahl lässt, die Grundsteuer nach anderen Modellen als dem von Scholz vorgeschlagenen wertabhängigen Modell zu erheben, müsste das Grundgesetz geändert werden, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" weiter. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte den Gesetzentwurf von Scholz als "unzureichend und bürokratisch". Die Grundsteuer sei eine Kommunalsteuer, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Mittwoch. Deswegen sei eine Öffnungsklausel für die Länder ein "logisches Element".
(W.Budayev--DTZ)