Airline muss bei fehlender Aufklärung eines Kunden auch Anwalt zahlen
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Flugpassagieren gestärkt: Airlines müssen neben einer Entschädigung auch die Anwaltskosten zahlen, wenn sie von einer Verspätung betroffene Passagiere nicht umfassend über ihre Rechte aufklären. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (Az: X ZR 24/18)
Flugpassagieren steht nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung zu, wenn ihr Flug am Zielort mehr als drei Stunden verspätet war oder sogar ganz annulliert wurde. 2016 hatte der BGH bereits entschieden, dass Flugpassagiere entsprechende Ansprüche selbst geltend machen müssen, wenn sie von der Fluggesellschaft ausreichend darüber informiert wurden.
In dem nun entschiedenen Fall hatte eine Kundin von Tuifly geltend gemacht, sie habe keine Informationen bekommen - die Airline widersprach dem nicht. Daher standen der Kundin nicht nur die von der Fluggesellschaft letztlich anerkannten Ausgleichsansprüche zu, sie durfte sich zudem auch einen Anwalt nehmen, entschied der BGH. Tuifly muss dafür die Kosten in Höhe von 148 Euro tragen.
Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter auf die Pflicht der Fluggesellschaften, jeden betroffenen Fluggast "vollständig und klar darüber zu unterrichten, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und gegen welches Unternehmen er einen Ausgleichsanspruch geltend machen kann". Die Information des Fluggastes müsse diesen in die Lage versetzen, seine Rechte effektiv (und ohne anwaltliche Hilfe) wahrnehmen zu können.
(O.Tatarinov--DTZ)