Bundesregierung macht E-Scootern den Weg frei
Die Nutzung von Elektro-Tretrollern soll auf öffentlichen Straßen in Deutschland künftig erlaubt sein. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss am Mittwoch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die den sogenannten E-Scootern den Weg ebnen soll. Zustimmen muss der Verordnung nun noch der Bundesrat, in Kraft treten könnte sie dann noch in diesem Frühjahr.
Bislang sind die elektronisch angetriebenen City-Roller weitgehend verboten - denn sie fallen nicht unter die bisher geltende Verordnung, die etwa den Betrieb von Stehrollern der Firma Segway regelt.
Die neue Verordnung soll nach Angaben der Bundesregierung nun der Förderung der Elektromobilität dienen. "Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten", erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Die E-Scooter, die vor allem in den USA bereits das Straßenbild in Metropolen prägen, hätten ein "enormes Zukunftspotenzial".
"Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit", erklärte Scheuer. Konkret ist vorgesehen, dass die Elektro-Tretroller mit einer Geschwindigkeit von weniger als zwölf Stundenkilometern (km/h) auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren dürfen. Diese E-Scooter werden der Verordnung zufolge ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben.
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf Kilometern pro Stunde müssen dagegen grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Insgesamt werden von der Verordnung Fahrzeuge erfasst, die eine Lenk- oder Haltestange haben und bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen.
Scharfe Kritik an der Verordnung äußerte der Unfallforscher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungsindustrie, Siegfried Brockmann. "Wenn E-Roller auf Gehwegen erlaubt werden, kommt es zu deutlich mehr Unfällen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Wenn E-Scooter mit bis zu 11,9 km/h schon bald auf Fußgängerwegen fahren dürften, wären diese "mindestens mit der doppelten Gehgeschwindigkeit wie Fußgänger unterwegs, deutlich schneller als Jogger", sagte er "Sie würden zur erheblichen Gefahr und Benachteiligung für Fußgänger auf der für sie vorgesehenen und geschützten Fläche, ohne dass das erforderlich wäre", kritisierte er.
"Die Freigabe der Gehweg-Nutzung für Kraftfahrzeuge wäre ein hochriskanter Dammbruch", warnte Brockmann. "Es kommen ja weitere Gefährte auf uns zu: ’One Wheeler’, ’Hoverboards’ und andere Verkehrsmittel ohne Lenkstange wären dann kaum noch von den Gehwegen zu verbannen." Er forderte den Bundesrat auf, die Pläne zu stoppen. Die Länderkammer muss der Verordnung noch zustimmen, bevor diese in Kraft treten kann. Nach Angaben der Bundesregierung könnte dies bereits am 17. Mai geschehen.
(L.Møller--DTZ)