Schlussanträge in EuGH-Verfahren zu Subventionen für BMW-Werk in Leipzig
In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Höhe der Subventionen für das BMW-Werk in Leipzig werden am Mittwoch (09.30 Uhr) die Schlussanträge des Generalanwalts erwartet. Der Autobauer wendet sich gegen eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2014, wonach Deutschland nur eine Beihilfe von 17 Millionen Euro statt wie geplant 45 Millionen Euro gewähren dürfe.
Die Hilfe diente dem Aufbau der Produktion des Elektroautos i3 und des Hybridfahrzeugs i8. In erster Instanz wies das Gericht der Europäischen Union die Klage von BMW im September 2017 ab. Dagegen legte der Autobauer Rechtsmittel vor dem EuGH ein. Ein Urteil wird nach den Schlussanträgen erst in einigen Wochen erwartet.
(W.Budayev--DTZ)