Ramelow hält Debatte über Enteignungen von Wohnungen für "völlig überflüssig"
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich gegen Enteignungen von Wohnungen ausgesprochen. Er halte diese Debatte für "völlig überflüssig", sagte er der "Thüringer Allgemeinen" vom Dienstag. Dabei kritisierte Ramelow die rot-rot-grüne Koalition in Berlin: "Mit einem Überbietungswettbewerb mit dem Begriff Enteignungen, den im Übrigen der Regierende Bürgermeister von der SPD und nicht meine Partei begonnen hat, kommt man nicht weiter."
Thüringen dagegen wolle verstärkt Wohnungen zurückkaufen und bauen, sagte Ramelow der Zeitung. Bei der Aufbaubank stünden dafür etwa 200 Millionen Euro aus zurückgeflossenen Fördermitteln bereit.
In Berlin will eine Bürgerinitiative mit einem Volksbegehren große Wohnungsbau- und Immobilienkonzerne enteignen und so den Anstieg der Mieten begrenzen. Bei dem Volksentscheid sollen die Berliner Bürger über den zwangsweisen Rückkauf größerer Wohnungsbestände von Unternehmen wie Deutsche Wohnen und Vonovia durch öffentliche Körperschaften des Landes abstimmen. Am Samstag soll die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren starten.
Linken-Chefin Katja Kipping begrüßte die Initiative im ARD-"Morgenmagazin" als "eine Art Notwehr". Die Mieten in den Großstädten seien in den vergangenen Jahren enorm gestiegen, die Lohn- und Rentenentwicklungen hielten nicht mit - das sei wie "eine Enteignung von Menschen mit mittlerem Einkommen", sagte sie.
Eine Enteignung selbst schaffe zwar nicht mehr Wohnraum, sei aber ein "klares Signal an solche großen Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen und Vonovia, dass sie mit ihren Geschäftspraktiken nicht einfach so weitermachen können wie bisher", sagte Kipping. Wenn Wohnungen der "reinen Profitgier" entzogen würden, dann sei zumindest sichergestellt, dass die Miete bei diesen Wohnungen auf einem normalen Niveau bleibe. Auch Kipping sprach sich zudem für den verstärkten Neubau von Wohnungen aus.
Die Berliner Bürgerinitiative beruft sich auf das Grundgesetz. In Artikel 14 steht: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig." Ein Gesetz muss "Art und Ausmaß der Entschädigung" regeln.
(M.Dorokhin--DTZ)