USA unterliegen im WTO-Streit mit der EU über Staatshilfen für Boeing
Im jahrelangen Streit über unzulässige Staatsbeihilfen für die Luftfahrtgiganten Boeing aus den USA und den europäischen Konkurrenten Airbus hat die EU einen Teilerfolg vor der Welthandelsorganisation (WTO) erzielt. Die WTO befand am Donnerstag, dass Washington nicht wie gefordert sämtliche als illegal eingestufte Subventionen für den US-Flugzeugbauer Boeing gestoppt habe.
Hintergrund ist, dass die WTO bereits im März 2012 eine Reihe staatlicher Milliardenbeihilfen in den USA für Boeing als illegal eingestuft und die Beendigung dieser Subventionen gefordert hatte. Wenige Monate später reichte die EU eine Beschwerde bei der WTO darüber ein, dass Washington dem nicht nachkomme.
Im Juni 2017 kam die Welthandelsorganisation zu dem Schluss, dass die USA zwar 28 von 29 Beihilfeprogrammen in Übereinstimmung mit den WTO-Vorgaben gebracht habe. Dies gelte aber nicht im Fall des Bundesstaates Washington an der US-Westküste, der für Boeing ein bedeutender Produktionsstandort ist. Dort seien noch keine "angemessenen Schritte" eingeleitet worden.
Sowohl die EU als auch die US-Seite fochten dies vor dem WTO-Berufungsgremium an. Dort wurde nun im Wesentlichen die Entscheidung von 2017 bestätigt. Boeing erklärte, sich vollständig an die WTO-Entscheidung halten zu wollen.
Die Kommission in Brüssel fühle sich in ihrer Sicht bestärkt, dass "die Vereinigten Staaten trotz der WTO-Beschlüsse die Subventionierung von Boeing fortgesetzt haben", wie Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte. Europäische Firmen müssten in der Lage sein, "unter fairen und gleichen Bedingungen" in Wettbewerb zu treten.
Der Handelsbeauftragte von US-Präsident Donald Trump, Robert Lighthizer, betonte hingegen, dass die US-Beihilfen "nicht einmal entfernt vergleichbar" mit den "außergewöhnlich großen und schädlichen EU-Subventionen für Airbus" seien.
Tatsächlich war in dem bereits seit 2004 schwelenden Konflikt über die Staatsbeihilfen auch die EU erst im vergangenen Mai von der WTO gerügt worden - Boeing stellte daraufhin US-Vergeltungszölle in Milliardenhöhe in Aussicht.
Am Donnerstag wiederum betonte Airbus, dass die USA mit Gegenmaßnahmen in Milliardenhöhe konfrontiert seien, wenn kein Vergleich zustande kommen sollte. Dass das WTO-Berufungsgremium die "Untätigkeit von Boeing im Hinblick auf rechtswidrige Sanktionen" bestätigt habe, sei ein "klarer Sieg für die EU und Airbus".
Die WTO mit Sitz in Genf, die zur Einhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen im globalen Handel beitragen soll, hat selbst keine Mittel, um die Einhaltung ihrer Entscheidungen zu erzwingen. Allerdings kann sie Vergeltungsmaßnahmen wie etwa Exportbeschränkungen oder Strafzölle absegnen, die dann nicht als Verstoß gegen WTO-Regeln gelten würden.
Der Koordinator der Bundesregierung für die Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU), erklärte, das WTO-Urteil zeige, dass ein "gemeinsames Verständnis" zwischen USA und Europa notwendig sei. Die Bundesregierung setze darauf, dieses "auf dem Verhandlungsweg zu erreichen und damit künftig WTO-Verfahren obsolet zu machen".
Der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Gabriel Felbermayr, mahnte unterdessen, die Flugzeugindustrie sei "kein Vorbild" für die staatliche Industrieförderung. "Deshalb sollten wir uns hüten, jetzt einen ’Schienen-Airbus’, einen ’KI-Airbus’ für Künstliche Intelligenz oder andere Förderprogramme nach dem Vorbild Airbus auszuloben", forderte er. Dies heize nur "den nächsten Subventionswettlauf" an, der hohe Kosten für den Steuerzahler habe und durch Vergeltungsmaßnahmen anderer Länder zusätzlichen Schaden verursachen könne.
(W.Budayev--DTZ)