EuGH entscheidet über Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute (09.30 Uhr), welche Regeln bei der Rückgabe von online gekauften Matratzen gelten. Der Bundesgerichtshof (BGH) will vom EuGH wissen, ob eine Einschränkung beim Widerrufsrecht auch für Matratzen gilt. Das Recht besteht nicht bei Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zurückgegeben werden können und deren Versiegelung entfernt wurde. Der BGH will wissen, ob darunter auch Matratzen fallen. (Az. C-681/17)
Der Kläger in dem Verfahren entfernte die Schutzfolie von einer Matratze, ließ sie aber nach einigen Tagen zum Hersteller zurücksenden. Vor Gericht verlangt er die Rückzahlung des Kaufpreises und die Erstattung der Rücksendekosten. In den ersten beiden Instanzen war er erfolgreich. Der Matratzenhersteller zog deshalb vor den BGH, der zur Auslegung des EU-Rechts aber zunächst den EuGH anrief.
(O.Tatarinov--DTZ)