Deutsche Tageszeitung - EU-Parlament bringt umstrittene Urheberrechtsreform unter Dach und Fach

EU-Parlament bringt umstrittene Urheberrechtsreform unter Dach und Fach


EU-Parlament bringt umstrittene Urheberrechtsreform unter Dach und Fach
EU-Parlament bringt umstrittene Urheberrechtsreform unter Dach und Fach / Foto: ©

Musiker, Autoren, Fotografen und Journalisten in der EU sollen künftig für die Verwendung ihrer Produktion im Internet besser vergütet werden. Eine entsprechende Reform des EU-Urheberrechts hat das Europaparlament am Dienstag unter Dach und Fach gebracht. Begrüßt wurde das Votum vom Deutschen Journalisten-Verband und Verlegerverbänden, Kritik kam unter anderem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb).

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Ziel der Reform ist es, das EU-Urheberrecht aus dem Jahre 2001 dem Internet-Zeitalter anzupassen. Dazu sollen Unternehmen wie Google, YouTube oder Facebook verpflichtet werden, Kreative und Medienunternehmen angemessen zu vergüten.

Die Neuregelung verpflichtet Internet-Unternehmen, Inhalte zu entfernen, für die sie von den Urhebern keine Lizenz erhalten haben. Ausgenommen werden sollen Firmen, die seit weniger als drei Jahren bestehen, deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und deren Nutzerzahl unter fünf Millionen pro Monat liegt. Für diesen Kompromiss stimmten im Europaparlament 348 Abgeordnete, 274 votierten dagegen und 36 enthielten sich.

Bisher müssen Internet-Unternehmen Inhalte nur entfernen, wenn Rechteinhaber dies verlangen. Für letztere ist dies aber zeitaufwändig und umständlich. Künftig müssen die Unternehmen für die Inhalte auf ihren Plattformen haften - dies soll sie dazu anhalten, vorab Lizenzen mit Kreativen oder Medienverlagen abzuschließen. Derzeit verdienten einige Internet-Unternehmen "enorme Summen", ohne Tausende von Kreativen und Journalisten korrekt zu vergüten, betonte der Berichterstatter, Axel Voss (CDU). Diese Situation solle nun korrigiert werden.

Die neue Richtlinie sieht auch ein Leistungsschutzrecht vor, wie es bereits in Deutschland gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass Verlage oder auch Nachrichtenagenturen vergütet werden, wenn ihre Artikel von Plattformen angeboten werden. Private Nutzer, die - etwa über Facebook oder Twitter - Nachrichten austauschen, sind davon nach Angaben des Parlaments nicht betroffen.

Noch am Vormittag hatten sich im Europaparlament Befürworter und Gegner der Reform heftige Wortgefechte geliefert. Vor allem Vertreter der Linken und Grünen brachten eine Reihe von Änderungsanträgen ein, welche die besonders umstrittene Einführung von sogenannten Uploadfiltern verhindern sollten. Kritiker befürchten, dass solche Filter, die nicht genehmigte Inhalte automatisch entfernen, letztlich zur Zensur führen und die Freiheit im Internet gefährden werden. Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten lehnte es allerdings ab, über diese Änderungsanträge abzustimmen.

Zwar schreibt die Richtlinie die umstrittenen Uploadfilter nicht vor. Kritiker machen aber geltend, angesichts der enormen Datenmengen, die überprüft werden müssen, seien diese in der Praxis gar nicht zu vermeiden.

Über die Reform des Urheberrechts wird in der EU seit mehr als drei Jahren gestritten. Der Abstimmung war eine selbst für EU-Verhältnisse ungewöhnlich massive Lobby-Schlacht vorangegangen. Für die Reform warben bis zuletzt Medien, Journalistenverbände und Kulturschaffende, die ihre Urheberrechte auch im Internet schützen wollen. Sie erhielten Rückendeckung von bekannten Musikern wie Paul McCartney und namhaften Regisseuren, unter ihnen Volker Schlöndorff.

Gegen die Reformpläne machten Verbände der Digitalwirtschaft - unter anderen der deutsche Verband Bitkom - sowie Internet-Giganten wie Google, Facebook und Co mobil. Unterstützt wurden sie von Verfechtern eines "freien Internet". Sie hatten die Petition "Stoppt die Zensurmaschine - Rettet das Internet" gestartet, die nach Angaben der Initiatoren von mehr als fünf Millionen Bürgern unterzeichnet wurde. Noch am Samstag hatten in Deutschland mehrere zehntausend Menschen gegen die Reform demonstriert.

Nach dem Votum im Europaparlament muss der Rat der EU-Staaten die Richtlinie nun noch formal absegnen, was in Kürze geschehen dürfte. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

(N.Loginovsky--DTZ)

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