Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW wird fortgesetzt
Nach rund viermonatiger Pause wird heute vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die mündliche Verhandlung im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen den Autobauer Volkswagen fortgesetzt. Die Anleger werfen dem Autobauer vor, sie zu spät über den Abgasbetrug bei Dieselfahrzeugen informiert und ihnen damit massive Verluste an den Börsen beschert zu haben. Deshalb wollen sie milliardenschwere Schadenersatzansprüche geltend machen.
Das Verfahren in Braunschweig findet nach dem sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) statt, das Anlegern die gemeinsame Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern soll. Im bisherigen Prozessverlauf hatte das Gericht deutlich gemacht, dass Ansprüche aus den Jahren vor den Ermittlungen in den USA zum Dieselskandal womöglich verjährt sind. Am nunmehr fünften Verhandlungstag am Montag soll es dem OLG zufolge unter anderem um das Thema "Wissenszurechnung" gehen. VW hält den Vorwurf einer möglichen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten für unbegründet.
(P.Vasilyevsky--DTZ)