Verwaltungsgericht Köln gibt grünes Licht für Versteigerung von 5G-Frequenzen
Grünes Licht für die Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G: Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte nach eigenen Angaben vom Freitag die Eilanträge der drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone gegen die Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen ab. Auch ein Freenet-Eilantrag blieb erfolglos. (Az.: 9 L 205/19, 9 L 300/19, 9 L 351/19, 9 L 455/19)
Damit kann die Frequenzversteigerung wie geplant am kommenden Dienstag beginnen. Der neue Mobilfunkstandard 5G soll Schritt für Schritt die derzeitige Vorgängertechnik LTE ablösen und einer Reihe von Zukunftstechnologien den Weg ebnen.
Zu den Auflagen der Bundesnetzagentur für die Bieter gehört unter anderem, dass sie bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen müssen.
Die Netzbetreiber kritisieren, diese Verpflichtungen gingen zu weit. Freenet hingegen fürchtet, die Betreiber könnten dem Unternehmen keinen Zugang zum schnellen 5G-Netz gewähren. Das Unternehmen hatte per Eilantrag die Aufnahme einer Diensteanbieterverpflichtung in die Vergabebedingungen gefordert - also eine Verpflichtung, Unternehmen ohne eigenes Netz Übertragungskapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Das Kölner Gericht folgte den Anträgen jedoch nicht. Vielmehr sei das Vorgehen der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen "nach dem in den Eilverfahren gewonnenen Erkenntnisstand rechtmäßig", befanden die Kölner Richter in ihren unanfechtbaren Entscheidungen.
Denn die Bonner Behörde verfüge bei Regelung der Bedingungen für die Vergabe von Frequenzen über einen Ausgestaltungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei. Dessen Grenzen seien im vorliegenden Fall nicht überschritten worden.
Die Bundesnetzagentur habe die Versorgungsauflagen "in vertretbarer Weise für zumutbar gehalten", befand das Verwaltungsgericht. Eine unzulässige Privilegierung von Neueinsteigern sei schließlich ebenfalls nicht gegeben, da diese vor der Herausforderung stünden, ein Mobilfunknetz erst aufbauen zu müssen. Auch bestehe an einer zeitnahen Versteigerung der 5G-Frequenzen ein erhebliches öffentliches Interesse. Die von den Antragstellern geltend gemachten Belange hätten demgegenüber ein geringeres Gewicht.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie weitere Verbände begrüßten die Gerichtsentscheidung zwar als "wichtigen Schritt". Zugleich wiesen der DIHK, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Landkreistag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks allerdings darauf hin, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegten Versteigerungsbedingungen die Mobilfunkunternehmen nur zur Versorgung bewohnter Gebiete und wichtiger Verkehrswege mit dem 5G-Mobilfunk verpflichteten.
Umso mehr komme es jetzt darauf an, dass der vom Beirat der Bundesnetzagentur bis Mitte dieses Jahres eingeforderte "Entwicklungspfad" zum Netzausbau "gerade für den ländlichen Raum, insbesondere für die Unternehmen und landwirtschaftlichen Nutzflächen" vorgelegt werde, mahnten die Verbände. "Wir brauchen 5G vor allem an den Unternehmensstandorten und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Sonst stellen sich viele Fragen nach wirtschaftlicher Entwicklung in einer globalisierten Welt gar nicht erst", mahnten die Verbände.
Die nunmehr am Dienstag beginnende Frequenzversteigerung findet in einem Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz statt und kann mehrere Tage bis mehrere Wochen dauern. Insgesamt gibt es 41 Blöcke, auf die die Firmen in mehreren Runden bieten können. Das Mindestgebot liegt je nach Frequenz und Verfügbarkeit zwischen 1,7 und fünf Millionen Euro. Es wird mit Erlösen in Milliardenhöhe gerechnet.
(P.Vasilyevsky--DTZ)