Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilanträge gegen Bedingungen für 5G-Auktion ab
Die Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G kann wie geplant kommende Woche beginnen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte die Eilanträge der drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone gegen die Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen ab, wie es am Freitag mitteilte. Auch ein Eilantrag des Unternehmens Freenet wurde abgelehnt.
Der neue Mobilfunkstandard 5G soll Schritt für Schritt die derzeitige Vorgängertechnik LTE ablösen und einer Reihe von Zukunftstechniken den Weg ebnen. Zu den Auflagen der Bundesnetzagentur für die Bieter gehört unter anderem, dass sie bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen müssen.
Die Netzbetreiber kritisieren, diese Verpflichtungen gingen zu weit. Freenet hingegen fürchtet, die Betreiber könnten dem Unternehmen keinen Zugang zum schnellen 5G-Netz gewähren. Das Unternehmen hatte per Eilantrag die Aufnahme einer Diensteanbieterverpflichtung in die Vergabebedingungen gefordert.
Das Kölner Gericht folgte den Anträgen nun nicht. Die Entscheidungen sind demnach unanfechtbar.
(L.Møller--DTZ)