Bundesarbeitsgericht entscheidet über Abfindung bei Insolvenz
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entscheidet am Donnerstag (12.00 Uhr), ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer auch bei Insolvenz des Arbeitgebers auf die Auszahlung einer zugesagten Abfindung vertrauen können. Rechtlich geht es darum, ob eine solche Forderung als Insolvenz- oder als Masseforderung gilt.
Insolvenzforderungen werden vorrangig und daher meist noch vollständig bedient, Masseforderungen dagegen nur anteilig nach einer im Insolvenzverfahren festgesetzten Quote. Im konkreten Fall geht es um die einem Buchhalter bei Auflösung seines Arbeitsverhältnisses versprochene Abfindung in Höhe von 1560 Euro. (Az: 6 AZR 4/18)
(Y.Ignatiev--DTZ)