Bundesregierung beschließt Verbesserungen für Auszubildende
Die finanzielle Förderung von Auszubildenden wird reformiert: Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der Neuerungen bei der Berufsausbildungsbeihilfe und beim Ausbildungsgeld vorsieht. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Berufsausbildungsbeihilfe, wenn Azubis nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, aber die Ausbildungsvergütung nicht für Miete, Verpflegung oder Fahrten zur Arbeit reicht.
Künftig soll der Bedarf für die Unterkunft in der Berufsausbildungsbeihilfe und im Ausbildungsgeld als einheitlicher Pauschalbetrag ausgestaltet werden. Zudem soll es höhere Bedarfssätze geben. "Durch die Anpassung wird den steigenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung getragen", heißt es im Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums.
(O.Tatarinov--DTZ)