EuGH entscheidet über Regelung zu Urlaubsanspruch in Österreich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet heute (9.30 Uhr) ein Urteil zu Urlaubsansprüchen in Österreich. Die Richter müssen darüber entscheiden, in welchem Umfang die Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden muss. In Österreich haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. Der Anspruch erhöht sich aber auf sechs Wochen, wenn jemand 25 Jahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat. (Az. C-437/17)
Wer allerdings bei verschiedenen Arbeitgebern im In- oder Ausland gearbeitet hat, bekommt davon höchstens fünf Jahre angerechnet. Der Betriebsrat eines Unternehmens sieht darin einen Verstoß gegen das EU-Recht. Der Oberste Gerichtshof Österreichs will vom EuGH wissen, ob die Regelung der in der Europäischen Union garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit der Urlaubsregelung entgegensteht.
(M.Dorokhin--DTZ)