Bundesnetzagentur will für 5G nur Systeme "vertrauenswürdiger Lieferanten" zulassen
Die Bundesnetzagentur will für den Aufbau des Mobilfunknetzes der neuesten Generation nur Systeme von "vertrauenswürdigen Lieferanten" erlauben. Diese müssten "nationale Sicherheitsbestimmungen sowie Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz zweifelsfrei einhalten", teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die gelieferten Komponenten müssten kontinuierlich auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Angesichts der bevorstehenden Versteigerung der 5G-Frequenzen Mitte März begrüßte die Bundesregierung die Vorgaben.
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte gemeinsam mit dem Innenministerium: "Angesichts der Bedeutung von 5G für die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Standortes muss die Technik, die beim Ausbau von 5G zum Einsatz kommt, höchste Sicherheitsstandards erfüllen." Sicherheitsbedenken müssten "so weit wie möglich" ausgeschlossen werden. "Das gilt für die eingesetzte Hard- und Software gleichermaßen."
"Die Vorgaben gelten für alle Lieferanten", sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. "Auch chinesische Unternehmen müssen sich daran halten".
Die Eckpunkte zu einem neuen Sicherheitskatalog für Telekommunikationsnetze folgen auf eine intensive Debatte, ob der chinesische Netzwerkausrüster Huawei vom 5G-Aufbau ausgeschlossen werden soll. Die USA und andere Länder werfen dem Konzern eine zu große Nähe zu den chinesischen Behörden vor und sehen eine Gefahr für ihre Cybersicherheit. Huawei weist die Vorwürfe allerdings vehement zurück.
Ob Huawei oder auch der chinesische Konkurrent ZTE die noch zu beschließenden Anforderungen erfüllen können, wollte ein Sprecher der Bundesnetzagentur nicht kommentieren. Bei dem Anforderungskatalog handele es sich um Eckpunkte, die Unternehmen und Verbände nun bewerten sollten. Es sei aber wichtig, dass die Bieter und Netzausrüster vor dem Beginn der für den 19. März vorgesehen Frequenzversteigerung wüssten, was auf sie zukommt.
Die Behörde will "im Frühjahr" einen Entwurf der detaillierten Sicherheitsanforderungen erstellen. Bis die Anforderungen dann gelten, werde es noch einige Monate dauern. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, betonte: "Die Sicherheitsanforderungen gelten für alle Netzbetreiber und Diensteerbringer und sie gelten technikneutral". Dabei würden alle Netze erfasst, nicht nur einzelne Standards wie zum Beispiel 5G.
Die vorgestellten Maßnahmen sehen eine regelmäßige Überwachung des Datenverkehrs vor, um Auffälligkeiten zu erkennen. "Sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten" müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft werden. Dabei müssen die Unternehmen auch nachweisen, dass die eingebauten Teile tatsächlich den geprüften Teilen entsprechen. Schließlich sollten die Netzbetreiber ihre Infrastruktur mit Teilen unterschiedlicher Hersteller bestücken, um "Monokulturen" zu vermeiden.
(Y.Ignatiev--DTZ)