EU-Kommission will geplante Übernahme von Innogy durch Eon intensiver prüfen
Die EU-Kommission will die geplante Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch den Energiekonzern Eon genauer unter die Lupe nehmen. Grund seien Bedenken, dass das Vorhaben "in mehreren Mitgliedstaaten den Wettbewerb im Strom- und Gaseinzelhandel beeinträchtigen könnte", erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag. Die vertiefte Prüfung solle gewährleisten, dass die Übernahme "keine Preiserhöhungen zur Folge hat", erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Eon und der Energiekonzern RWE hatten im März vergangenen Jahres Pläne zu einer Neuaufteilung auf dem deutschen Energiemarkt bekanntgegeben, durch die Eon in erster Linie zum Strom- und Gaslieferanten, RWE hingegen vor allem zum Stromproduzenten und Großhändler werden soll. Vorgesehen ist dabei auch die Übernahme von Innogy durch Eon.
Eon soll den Plänen zufolge mit Innogy künftig zuständig für Netze und die Versorgung der Kunden mit Strom und Gas sein, während RWE Kraftwerke betreiben und Strom erzeugen würde.
Erst Ende Februar hatte die Kommission die Übernahme von Teilen des Eon-Konzerns zur Erzeugung von Öko- und Atomstrom durch RWE genehmigt - das Vorhaben gebe "keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken". Auch das Kartellamt in Bonn erhob keine Einwände.
Bezüglich der intensiveren Prüfung der Innogy-Übernahme erklärte die EU-Kommission nun, dass die Beteiligten "auf mehreren Einzelhandelsmärkten in Deutschland, Tschechien, der Slowakischen Republik und in Ungarn" eine starke Stellung innehätten. Durch die geplante Übernahme würde "ein wichtiger Wettbewerber auf dem Energieeinzelhandelsmarkt wegfallen".
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt habe die Kommission Bedenken, "dass der verbleibende Wettbewerbsdruck nicht ausreichen würde, um die Marktmacht des neu entstehenden Unternehmens zu beschränken und Preiserhöhungen für die Verbraucher zu vermeiden". Zugleich lasse die Einleitung einer vertieften Prüfung noch "keine Schlüsse auf das Ergebnis zu", betonte die EU-Kommission. Einen Beschluss fassen muss sie nun bis zum 23. Juli.
(O.Tatarinov--DTZ)