BGH entscheidet über Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute (9.00 Uhr), ob Unternehmen Sportbekleidung als "olympiaverdächtig" bewerben können. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) klagt gegen einen Händler, der während der Olympischen Spiele 2016 auf seiner Internetseite für Sportbekleidung mit den Attributen "olympiaverdächtig" und "olympiareif" warb. Der Verband sieht darin einen Verstoß gegen das Olympia-Schutzgesetz, das die olympischen Bezeichnungen schützen soll. (Az. I ZR 225/17)
Nach einer Abmahnung durch den DOSB gab das Unternehmen bereits eine Unterlassungserklärung ab. Mit der Klage verlangt der Verband auch die Erstattung der Abmahnkosten. Im Berufungsverfahren wies das Oberlandesgericht Rostock die Klage ab, weil aus seiner Sicht die Werbung nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz verstoße.
(O.Tatarinov--DTZ)