Deutsche Tageszeitung - Anhörung zu Auslieferung von Huawei-Finanzchefin Meng auf den 8. Mai festgesetzt

Anhörung zu Auslieferung von Huawei-Finanzchefin Meng auf den 8. Mai festgesetzt


Anhörung zu Auslieferung von Huawei-Finanzchefin Meng auf den 8. Mai festgesetzt
Anhörung zu Auslieferung von Huawei-Finanzchefin Meng auf den 8. Mai festgesetzt / Foto: ©

Über die Auslieferung der in Kanada festgenommenen Huawei-Finanzchefin Meng Wanzhou in die USA wird bei einer Anhörung vor Gericht ab dem 8. Mai entscheiden. Zu diesem Beschluss kam ein Richter in Vancouver am Mittwoch nach einer 15-minütigen Befragung der Spitzenmanagerin des chinesischen Smartphone- und Technologieriesen. Sollte im Mai die richterliche Entscheidung für Mengs Auslieferung fallen, hat der kanadische Generalstaatsanwalt das letzte Wort.

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Vor dem Gericht verbrannte eine kleine Gruppe von Demonstranten eine chinesische Fahne und forderte auf Schildern Mengs Auslieferung sowie die Freilassung zweier Kanadier aus chinesischer Haft.

Die Huawei-Finanzchefin war im vergangenen Dezember auf Betreiben der USA bei einer Zwischenlandung in der westkanadischen Stadt Vancouver festgenommen worden. Sie kam später gegen Zahlung einer Millionen-Kaution und unter strengen Auflagen frei. Die US-Regierung wirft Meng Verstöße gegen die Iran-Sanktionen vor. Die Tochter von Huawei-Firmengründer Ren Zhengfei wurde deshalb Ende Januar zusammen mit ihrem Unternehmen vor einem Bundesgericht in New York angeklagt.

Wenige Tage nach Mengs Festnahme verhafteten die chinesischen Behörden - möglicherweise als eine Art Vergeltung - zwei Kanadier: den ehemaligen Diplomaten Michael Kovrig und den Geschäftsmann Michael Spavor. Kovrig wird Spionage und Diebstahl von Staatsgeheimnissen zur Last gelegt. Peking kritisiert das Vorgehen der kanadischen Behörden gegen Meng als politisch motiviert.

Mengs Anwälte werfen den kanadischen Behörden vor, bei ihrer Festnahme und Befragung in Vancouver die verfassungsmäßigen Rechte ihrer Mandantin verletzt zu haben. So hätten Zollbeamte Meng während einer offiziell als Routinekontrolle bezeichneten Untersuchung drei Stunden lang verhört - erst dann sei ihr mitgeteilt worden, dass sie verhaftet sei.

Zudem hätten Zöllner während der Befragung ihre Smartphones und ihren Computer ausgewertet sowie ihr Gepäck durchsucht. Auch dadurch seien Mengs Rechte verletzt worden. Außerdem sei ihre Inhaftierung unrechtmäßig erfolgt.

Die Anwälte reichten Anfang März Anklage auf Schadenersatz ein. Die Zivilklage richtet sich gegen Mitglieder der kanadischen Regierung, des Zolls und der Bundespolizei.

(A.Stefanowych--DTZ)

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