Deutsche Tageszeitung - "Irreführung potentieller Interessenten" - Tesla muss Preiswerbung ändern

"Irreführung potentieller Interessenten" - Tesla muss Preiswerbung ändern


"Irreführung potentieller Interessenten" - Tesla muss Preiswerbung ändern
"Irreführung potentieller Interessenten" - Tesla muss Preiswerbung ändern / Foto: ©

Die Wettbewerbszentrale hat den Autobauer Tesla dazu verpflichtet, seine Werbepraxis für das Model 3 zu ändern. Der Elektroauto-Hersteller lockte Kunden neben dem tatsächlichen Kaufpreis mit Werten "nach geschätzten Einsparungen", wie die Wettbewerbszentrale am Mittwoch monierte. Der Konzern bietet das Modell demnach für 56.380 Euro an - und rechnete den Preis auf 51.380 Euro herunter, indem er Benzin-Einsparungen oder Steuervorteile abzog.

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Durch ähnliche Rechnungen warb Tesla auch mit vergünstigten monatlichen Raten für das Model 3. Laut der Wettbewerbszentrale führte der Elektroauto-Hersteller damit potentielle Interessenten in die Irre und verstieß gegen die Preisangabenverordnung. Die geschätzte Kraftstoffeinsparung sei "nicht nur willkürlich, sondern auch intransparent".

Es werde aus der Werbung nicht ersichtlich, welche Betriebskosten Tesla bei der Berechnung berücksichtigt habe und gegenüber welchem anderen Fahrzeug sich die Einsparungen ergeben hätten. Zudem müsse der Kunde immer noch den vollen genannten Kaufpreis bezahlen.

"Solche angeblichen Preisersparnisse sind Marketingübertreibungen zu Lasten von fair agierenden Mitbewerbern", sagte Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale. Tesla habe sich gegenüber der Kontrollinstitution außergerichtlich verpflichtet, die beanstandete Werbung nicht zu wiederholen. Bis zum 20. März muss der Konzern die Reklame endgültig stoppen.

(O.Tatarinov--DTZ)

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