Deutsche Tageszeitung - EuGH-Anwältin: Gerichte müssen Standorte von Luftmessstationen prüfen

EuGH-Anwältin: Gerichte müssen Standorte von Luftmessstationen prüfen


EuGH-Anwältin: Gerichte müssen Standorte von Luftmessstationen prüfen
EuGH-Anwältin: Gerichte müssen Standorte von Luftmessstationen prüfen / Foto: ©

Die Standortwahl für Messstationen zur Luftqualität muss nach Ansicht einer Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch Gerichte überprüft werden können. Das Unionsrecht verlange eine richterliche Kontrolle, erklärte EuGH-Expertin Juliane Kokott am Donnerstag in ihrem Schlussantrag in einem Verfahren über einen Rechtsstreit in Brüssel. Mehrere Einwohner und eine Umweltorganisation streiten dort mit den Behörden darüber, ob für die Stadt ein ausreichender Luftqualitätsplan erstellt wurde. (Az. C-723/17)

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Ein Brüsseler Gericht rief deshalb den EuGH zur Auslegung des Unionsrechts an. Es will wissen, inwieweit die Gerichte die Standortwahl für Messtationen kontrollieren können. Zudem bat es um eine Einschätzung zu der Frage, ob aus den Ergebnissen verschiedener Stationen ein Mittelwert gebildet werden dürfe, um die Einhaltung der Grenzwerte zu beurteilen.

Generalanwältin Kokott verwies in ihren Schlussanträgen darauf, dass Messstationen insbesondere in Bereichen aufzustellen seien, in denen die höchsten Konzentrationen von Schwefeldioxid und anderen Stoffen aufträten. Den zuständigen Stellen komme bei der Standortwahl zwar ein Ermessen zu. Doch Gerichte müssten auf den Antrag von Betroffenen prüfen, ob die Wahl den unionsrechtlichen Vorgaben entspreche. Aus einer Entscheidung des Gerichts könne sich dann die Verpflichtung ergeben, an bestimmten Orten Messtationen einzurichten.

Kokott sprach sich zudem dafür aus, dass die Einhaltung der Grenzwerte ohne die Bildung eines Mittelwerts aller Stationen beurteilt werden müsse. Denn geeignete Maßnahmen müssten dort getroffen werden, wo die Werte überschritten würden. Ob eine Überschreitung im Durchschnitt einen ganzen Ballungsraum betreffe, sei dafür nur von begrenzter Bedeutung. Treffend werde dies zum Ausdruck gebracht durch den Witz über den Statistiker, der in einem See ertrinke, obwohl dieser im Durchschnitt nur wenige Zentimeter tief sei.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fühlt sich durch den Schlussantrag auch in ihrem Vorgehen in Deutschland bestärkt. Er sei zuversichtlich, dass der EuGH in seinem Urteil der Argumentation der Generalanwältin folgen werde, sagte DUH-Chef Jürgen Resch der "Rheinischen Post". Die Umwelthilfe werde in allen 35 von ihr in den Fokus genommenen Städten die Einhaltung der sauberen Luft durchsetzen. "Wir hoffen nun auf ein schnelles Einlenken der für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden", sagte Resch.

Der Europäische Gerichtshof ist in seinen Entscheidungen nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgt diesen aber in vielen Fällen. Eine Entscheidung des EuGH wird in einigen Wochen erwartet.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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