Schlussanträge in EuGH-Verfahren um Kontaktmöglichkeiten bei Online-Händlern
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden heute (9.30 Uhr) die Schlussanträge des Generalanwalts in einem Verfahren erwartet, das sich mit der telefonischen Erreichbarkeit von Online-Händlern wie Amazon beschäftigt. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Amazon. Die Verband ist der Ansicht, dass der Konzern nur unzureichend über eine Telefon- und Faxnummer informiere. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall dem EuGH vor. (Az. C-649/17)
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass bei Amazon keine Faxnummer angegeben werde und vor allem die Telefonnummer nur schwer zu finden sei. Die Klage blieb in den ersten Instanzen in Deutschland erfolglos. Der BGH legte den Fall schließlich im Oktober 2017 zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern dem EuGH vor.
(O.Tatarinov--DTZ)