Urteil: Basiskonto darf keine 8,99 Euro im Monat kosten
Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro für ein Basiskonto ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main zu hoch. Wie das OLG am Mittwoch mitteilte, ist der Preis nicht angemessen und damit unwirksam. Auch eine Gebühr von 1,50 Euro pro Überweisung durch einen Mitarbeiter am Telefon oder in der Filiale ist demnach für ein Basiskonto zu teuer. Damit gewann der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband auch in der Berufung gegen die Deutsche Bank. (Az. 19 U 104/18)
Bei Basiskonten handelt es sich um Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen für besonders schutzbedürftige Verbraucher. Zwar müsse ein Basiskonto nicht das günstigste Konto einer Bank sein - "die Preise sollen aber das durchschnittliche Nutzerverhalten dieser Kontoinhaber angemessen widerspiegeln", entschieden die Richter. Insbesondere dürfe die Deutsche Bank nicht Kosten auf die oft in angespannter wirtschaftlicher Lage lebenden Nutzer umwälzen, die "Ausfluss gesetzlicher Prüfungen oder Informationspflichten" sind oder die "Ausbuchungen von ausgefallenen Kundengeldern anderer Basiskontobesitzer betreffen".
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, da die Sache im Hinblick auf eine Vielzahl von betroffenen Basiskonteninhabern und Bankinstituten grundsätzliche Bedeutung habe.
(W.Uljanov--DTZ)